Richard A. Werner warnt vor einer digital gestützten Kontrolle von Zahlungsverkehr, Rechnungsdaten und Vermögen. Die GenoNachrichten teilen diese Befürchtungen ausdrücklich: Die entstehende Infrastruktur gefährdet die finanzielle Freiheit, belastet kleine Unternehmen und verlangt grundrechtliche Gegenwehr.
Wem gehört unser Geld noch, wenn der Staat und seine technischen Dienstleister darüber entscheiden können, wann und wofür wir es verwenden? Die Warnung von Professor Dr. Richard A. Werner vor einer umfassenden digitalen Finanzkontrolle überzeugt uns. Die GenoNachrichten teilen seine Befürchtungen ausdrücklich. Es geht nicht um die isolierte Einführung einer bequemeren Zahlungsmethode, sondern um die schrittweise Verknüpfung von Identität, Geschäftsvorgang, Rechnung, Zahlung und staatlichem Zugriff.
Im ersten Teil unserer Artikelserie haben wir Richard A. Werners Kritik an der Drittstaatenregelung der EU-Bankenrichtlinie CRD VI untersucht. Die dort vorgesehene Zweigstellenpflicht kann besonders kleine ausländische Banken treffen. Werden Kundenverbindungen dadurch unrentabel und gekündigt, bleiben die Rechte aus Artikel 63 AEUV zwar bestehen; ihre Nutzung wird jedoch praktisch erschwert.
Von einzelnen IT-Bausteinen zur vernetzten Infrastruktur
Werner beschreibt eID, digitale Identitäts-Wallets, elektronische Signaturen, digitale Zustellung, E-Rechnungen und Zentralbankgeld als Bausteine eines digitalen Kontrollsystems. Genau in ihrer Kombination liegt die Gefahr: Was heute als Modernisierung jedes einzelnen Verwaltungsverfahrens verkauft wird, kann morgen die nahezu lückenlose Erfassung wirtschaftlichen Handelns ermöglichen. Wir halten diese Warnung für begründet und politisch hochbrisant.
Der Verweis auf mögliche Effizienzgewinne beantwortet nicht die entscheidende Frage: Weshalb soll der Staat künftig mehr Daten über wirtschaftliche Beziehungen erhalten, als zur Erhebung rechtmäßig geschuldeter Steuern notwendig sind? Eine freiheitliche Ordnung muss Eingriffsmöglichkeiten von vornherein begrenzen, statt nach Aufbau der Infrastruktur allein auf den guten Willen ihrer Betreiber zu vertrauen.
E-Rechnung: Die Vorstufe zur nahezu lückenlosen Transaktionsmeldung
Richard A. Werner nennt in seiner Veröffentlichung die elektronische Rechnungsstellung ausdrücklich als einen Baustein einer umfassenderen digitalen Kontrollinfrastruktur. Er beschreibt ein Modell, in dem strukturierte Rechnungsdaten automatisch und unmittelbar bei der Steuerverwaltung ankommen, und verweist insbesondere auf Ungarn. Für Deutschland muss dabei zwischen drei Dingen unterschieden werden: einer strukturierten elektronischen Rechnung, ihrem Versand zwischen Unternehmen und einer zusätzlichen Meldung von Transaktionsdaten an den Staat. Sie sind technisch kombinierbar, rechtlich aber nicht identisch.
Die E-Rechnung allein übermittelt Rechnungsinhalte noch nicht automatisch an die Steuerverwaltung. Doch genau diese Unterscheidung darf nicht zur Entwarnung missbraucht werden. Werner beschreibt den folgerichtigen nächsten Schritt: standardisierte Rechnungsdaten werden über digitale Systeme zur unmittelbaren und maschinell auswertbaren Meldung an den Staat genutzt. Die Frage lautet nicht nur, was heute erlaubt ist, sondern welche Kontrollinfrastruktur bereits verbindlich vorbereitet wird.
Die deutschen Regeln: E-Rechnung seit 2025, keine generelle Echtzeitmeldung
Durch das Wachstumschancengesetz wurde § 14 UStG geändert. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können; bereits ein E-Mail-Postfach genügt als Empfangsweg. Eine E-Rechnung muss strukturierte, elektronisch verarbeitbare Daten enthalten. Ein einfaches PDF oder eine Papierrechnung ist seitdem im einschlägigen B2B-Bereich nur noch eine „sonstige Rechnung“. Zulässige Formate sind unter anderem XRechnung und ZUGFeRD, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 können Rechnungsaussteller regelmäßig noch sonstige Rechnungen verwenden. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro reicht die Übergangsfrist grundsätzlich bis Ende 2027; ebenfalls bestehen besondere Regeln für bestimmte EDI-Verfahren. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen, müssen solche aber empfangen können. Nicht alle Rechnungen – etwa an private Endverbraucher – fallen unter die inländische B2B-Pflicht. Eine verpflichtende staatliche Plattform für jede Rechnung oder eine automatische Echtzeitübermittlung an das Finanzamt schreibt diese Regelung derzeit gerade nicht vor.
Die Bundesregierung selbst benennt die Richtung: Nach Angaben des BMF soll die verpflichtende E-Rechnung ein späteres Meldesystem zur „zeitnahen und transaktionsbezogenen“ elektronischen Übermittlung bestimmter Rechnungsangaben vorbereiten. Eine allgemeine Echtzeitmeldepflicht gilt in Deutschland derzeit noch nicht. Aber der Aufbau der technischen Voraussetzungen ist Realität. Wer dies lediglich als harmlose Modernisierung des Rechnungswesens beschreibt, verkennt die Tragweite.
Ungarn als Vorbild des Echtzeit-Reportings
Ungarn führte zum 1. Juli 2018 eine automatische elektronische Rechnungsdatenmeldung ein. Zu Beginn erfasste sie bestimmte inländische Rechnungen oberhalb einer Umsatzsteuergrenze von 100.000 Forint. 2020 und 2021 wurde die Pflicht ausgeweitet. Die ungarische Steuerverwaltung selbst beschreibt, dass inzwischen Rechnungen ungarischer Steuerpflichtiger umfassend elektronisch gemeldet werden. Werner liegt damit hinsichtlich der Existenz und frühen Einführung eines solchen Systems richtig. Sein Beispiel zeigt, wie aus standardisierten Rechnungsdaten eine transaktionsnahe staatliche Datenbasis entstehen kann. Der ursprüngliche Schwellenwert von 2018 beschreibt allerdings nicht mehr den später ausgeweiteten Rechtszustand.
ViDA: Ab Juli 2030 wird grenzüberschreitendes Reporting Pflicht
Über die nationale E-Rechnung hinaus hat die EU am 11. März 2025 das Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) beschlossen. Ab 1. Juli 2030 sieht es für bestimmte grenzüberschreitende B2B-Umsätze elektronische Rechnungen und digitale Meldungen nahezu in Echtzeit vor. Nationale Meldesysteme sollen an gemeinsame Regeln angepasst werden; für bestimmte ältere Systeme reicht die Anpassungsfrist bis Anfang 2035. Auch bei ViDA ist „Echtzeit“ nicht zwingend identisch mit der sekundengenauen Übertragung jeder einzelnen Rechnung beim Versand: Maßgeblich sind die normierten Meldezeitpunkte und Datenfelder. Es handelt sich jedoch um einen entscheidenden Schritt von periodischen Sammelmeldungen hin zu transaktionsbezogenen Datenströmen.
Damit wird aus einer Rechnung zwischen zwei Unternehmen eine zusätzliche staatliche Datenquelle. Werden solche Meldungen umfassend, dauerhaft und maschinell verknüpft, entsteht eine hochauflösende Übersicht über Lieferbeziehungen, Preise, Kunden und wirtschaftliche Aktivitäten. Gerade dieses Überwachungspotenzial kritisieren die GenoNachrichten. Für einen derart weitreichenden Eingriff reicht die pauschale Berufung auf Betrugsbekämpfung nicht aus.
Kleine Betriebe zahlen den Preis – und Betrüger profitieren
Die GenoNachrichten ergänzen Werners Analyse um eine weitere, besonders gravierende Gefahr: Erneut trifft die Digitalisierungspflicht vor allem kleine Betriebe, Handwerker, Freiberufler und Genossenschaften. Während Großunternehmen professionelle Schnittstellen, IT-Sicherheit und gesonderte Compliance-Abteilungen finanzieren können, müssen kleinere Firmen elektronische Rechnungen oftmals über gewöhnliche E-Mail-Postfächer abwickeln und den Eingang selbst absichern.
Zwar verlangt das Gesetz nicht, dass E-Rechnungen ausschließlich per E-Mail versandt werden; das BMF hält aber bereits ein gewöhnliches E-Mail-Postfach für ausreichend. Genau darin liegt ein strukturelles Problem: Die technisch billigste Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht ist nicht automatisch ein sicherer Kommunikationsweg. Die Risiken und Folgekosten trägt der einzelne Betrieb.
Gefälschte Rechnungsnachrichten, präparierte Anhänge, nachgeahmte Absender und manipulierte Kontoverbindungen können dabei erheblichen Schaden verursachen. Besonders gefährlich ist der sogenannte Rechnungsumleitungsbetrug: Eine vermeintlich legitime Rechnung enthält eine geänderte IBAN, auf die das Unternehmen überweist. Strukturierte XML-Daten oder eine formal valide E-Rechnung beweisen für sich genommen weder die Echtheit des Absenders noch die Richtigkeit der Bankverbindung. Bei hybriden Formaten ist zudem der strukturierte Datenteil für die steuerliche Behandlung maßgeblich, auch wenn die sichtbare Darstellung davon abweicht.
Wir befürchten eine massive, möglicherweise explosionsartige Zunahme von Phishing, Rechnungsfälschungen und Überweisungsbetrug im Umfeld der E-Rechnung. Diese Erwartung ist unsere eigene, über Werner hinausgehende Einschätzung, keine bereits statistisch bewiesene Prognose. Wenn nahezu jedes Unternehmen regelmäßig digitale Rechnungsnachrichten verarbeiten muss, wächst die Angriffsfläche für Täter erheblich. KI-gestützte Täuschung kann gefälschte Absender, Rechnungsinhalte und Zahlungsaufforderungen noch glaubwürdiger erscheinen lassen.
Wer solche Pflichten einführt, darf Sicherheit nicht auf die Unternehmen abwälzen. Erforderlich wären sichere, leicht zugängliche Übertragungswege mit verlässlicher Absenderprüfung, nachprüfbarer Unversehrtheit der Rechnungsdaten und klarer Haftungsordnung. Vor allem darf die Pflicht zur Digitalisierung kleinere Marktteilnehmer nicht erneut gegenüber finanzstarken Konzernen diskriminieren.
Diese Kritik ist eine eigene Ergänzung der GenoNachrichten zu Werners grundsätzlicher Analyse und keine ihm zuzuschreibende Aussage.
Was das für Genossenschaften und kleinere Unternehmen bedeutet
Für kleine Unternehmen und Genossenschaften ist auch der praktische Effekt zu beachten. Standardisierte elektronische Belege erleichtern die Buchhaltung, schaffen aber zugleich Umstellungskosten, technische Abhängigkeiten und neue Datenschutzrisiken. Wird die Rechnungsstellung mit staatlichem Reporting verbunden, sind offene Standards, selbst betreibbare Lösungen, nachvollziehbare Schnittstellen und strikte Zweckbindung besonders wichtig. Es darf kein Zwang entstehen, sämtliche Geschäftsbeziehungen bei wenigen privaten Plattformbetreibern oder zentralen staatlichen Datensammlungen offenzulegen, soweit dies nicht erforderlich und verhältnismäßig ist.
Die Entwicklung ist für uns kein isolierter Bürokratiefehler, sondern Teil des Problems, auf das Werner aufmerksam macht: Die staatliche Erfassung wirtschaftlicher Beziehungen wird immer dichter, während die praktische Autonomie kleiner Unternehmen sinkt. Was in Ungarn seit 2018 erprobt wurde und mit ViDA ab 2030 für bestimmte grenzüberschreitende Umsätze unionsweit vorgesehen ist, darf nicht ohne grundrechtliche Debatte zum Maßstab für sämtliche Geschäftsbeziehungen werden.
Digitaler Euro: Wer bestimmt die Regeln des Zahlens?
Werner befürchtet, dass digital verwaltetes Zentralbankgeld künftig zur Durchsetzung von Verfügungsbeschränkungen verwendet werden könnte. Wir teilen diese Sorge. Es ist rechtlich zwar festzuhalten, dass die EZB gegenwärtig einen nicht programmierbaren digitalen Euro ankündigt. Doch die politische Zusicherung von heute ist kein technischer Ausschluss und keine unveränderliche Garantie für morgen. Wer die Infrastruktur zentral kontrolliert, verfügt grundsätzlich über erhebliche Eingriffsmöglichkeiten.
Deshalb genügt es nicht, dass programmierbare Beschränkungen gegenwärtig nicht geplant sind. Sie müssen dauerhaft rechtlich ausgeschlossen und technisch so begrenzt werden, dass die freie Verfügung über das eigene Geld nicht von einer zentralen Freigabe abhängt. Bargeld und unabhängige dezentrale Zahlungswege dürfen nicht zur bloßen Restoption werden.
Sanktionen und die Sperrung von Konten
Werner verweist ferner auf restriktive Finanzsanktionen. Sie können dazu führen, dass Menschen und Unternehmen kaum noch über ihre Finanzmittel verfügen können. Solche Eingriffe berühren den Eigentumsschutz, die Meinungsfreiheit sowie Ansprüche auf wirksamen Rechtsschutz. Die rechtliche Grundlage und die Umstände jedes Einzelfalles müssen gesondert geprüft werden; aus einzelnen Sanktionen folgt nicht, dass jede Finanzsperre rechtswidrig wäre.
Finanzielle Ausgrenzung kann die Existenz eines Menschen oder eines Unternehmens vernichten, ohne dass ein Strafgericht eine Schuld festgestellt hätte. Wer Konten sperrt, Zahlungen blockiert oder wirtschaftliche Kontakte zentral unterbindet, greift in elementare Freiheiten ein. Wir sehen darin einen Kern der von Werner beschriebenen Gefahr: Ein umfassend digitalisiertes Zahlungssystem macht solche Eingriffe schneller, großflächiger und leichter vollziehbar.
Artikel 63 AEUV gilt auch im digitalen Zahlungsverkehr
Die eigene rechtliche Recherche der GenoNachrichten führt zu einer klaren Forderung: Artikel 63 AEUV garantiert die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit ausdrücklich auch gegenüber Drittstaaten. Dieses unmittelbar geltende Primärrecht bindet die Union selbst. Zwar gibt es vertraglich geregelte Ausnahmen und rechtfertigungsfähige Beschränkungen. Doch weder eine Richtlinie noch die technische Architektur eines Zahlungssystems darf die Grundfreiheit ohne tragfähige Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit entwerten.
Freiheit, die nur noch auf dem Papier steht, ist keine wirksame Freiheit. Wenn legale Überweisungen, Bankverbindungen oder Zahlungen faktisch an technische Freigaben und wenige zentrale Infrastrukturen gebunden werden, muss auch dies an den europäischen Grundfreiheiten gemessen werden. Die Beweislast für die Erforderlichkeit solcher Eingriffe liegt politisch bei denjenigen, die sie vorantreiben.
Die genossenschaftliche Antwort: dezentrale Alternativen erhalten
Genossenschaftsbanken sollten den wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder dienen – und nicht zu bloßen Vollzugsstellen zentraler Finanzsteuerung werden. Selbstverwaltung setzt voraus, dass Institute und Mitglieder reale Entscheidungen treffen können. Dazu gehören die freie Wahl von Banken, der Zugang zu Bargeld, datensparsame Zahlungsformen und konkurrierende technische Infrastrukturen.
Werner zeichnet ein weitergehendes Bild: Aufrüstung, staatliche Mobilisierung privater Ersparnisse, Bankenkrisen und digitale Kontrolle könnten sich gegenseitig verstärken. Die GenoNachrichten teilen seine grundlegende Befürchtung einer gefährlichen Machtkonzentration ausdrücklich. Das bedeutet nicht, dass jedes von Werner entworfene Zukunftsszenario bereits als Tatsache feststeht. Es bedeutet, dass wir den erkennbaren Aufbau technischer und rechtlicher Eingriffsmöglichkeiten nicht länger beschönigen wollen.
Unsere Forderung ist eindeutig: Keine staatliche Echtzeiterfassung des Wirtschaftslebens ohne engste Grenzen und überprüfbare Notwendigkeit; keine schleichende Entwertung von Bargeld und Kapitalverkehrsfreiheit; keine neuen Monopolstrukturen im Zahlungsverkehr; keine Überwälzung der Sicherheits- und Bürokratielasten auf kleine Unternehmen. Die genossenschaftliche Idee lebt von Selbsthilfe, Selbstverwaltung und eigenständiger wirtschaftlicher Entscheidung – nicht von zentraler Überwachung.
Hinweis auf das Original
Dieser zweite Beitrag fasst die digitalpolitischen Kernargumente von Professor Dr. Richard A. Werner zusammen und vertritt sie in ihrer grundsätzlichen Warnung ausdrücklich als redaktionelle Position der GenoNachrichten. Unsere zusätzliche Kritik am Phishing- und Betrugsrisiko für kleine Unternehmen ist als eigene Ergänzung zu verstehen. Werner ist nach Angaben seiner offiziellen Website Mitglied des Linacre College der University of Oxford; dort wurde er auch promoviert. Die Originalveröffentlichung erschien am 4. September 2026 auf seinem Substack.
Quellen und weiterführende Links
Richard A. Werner – offizielle Website / Linacre College
Art. 63 AEUV – Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
EZB – Fragen und Antworten zum digitalen Euro
Bundesfinanzministerium – E-Rechnung
Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung
Bundesfinanzministerium – FAQ zur verpflichtenden E-Rechnung (Stand März 2026) — https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
Europäische Kommission – VAT in the Digital Age (ViDA), Zeitplan und Echtzeit-Meldepflichten — https://taxation-customs.ec.europa.eu/taxation/vat/vat-digital-age-vida_en
Ungarische Steuerverwaltung NAV – Entwicklung der Echtzeit-Rechnungsdatenmeldung — https://nav.gov.hu/pfile/file?path=%2Ffooldal-elemei%2Ffooldali-csempek%2Fwe-present-it%2Fpublications%2Freal-tima-invoice-reporting-in-hungary-iota-tax-tribune-2020
Richtlinie (EU) 2025/516 – ViDA — https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2025/516/oj
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – E-Mail-Sicherheit und Phishing (04.06.2025) — https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Sicherheitsirrtuemer/irrtuemer-e-mail-sicherheit.html?nn=1147620



