Bullay, den 27.08.2026.Im Konflikt um die Raiffeisenbank Plankstetten AG gibt es eine weitere bemerkenswerte Entwicklung. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Ursula Gomringer, Wolfgang Holzapfel und Edgar Schneider haben ihre Ämter mit Wirkung zum 26. August 2026 auf eigenen Entschluss niedergelegt.
Ihre Aufsichtsratsmandate ruhten allerdings bereits seit dem 4. August 2026. Die BaFin hatte zuvor Sandra Michelfelder als Sonderbeauftragte für den Aufsichtsrat eingesetzt. Damit konnte der gewählte Aufsichtsrat seine gesetzlichen Aufgaben bereits vor der nun erklärten Amtsniederlegung nicht mehr wahrnehmen.
Für die Bank eine außergewöhnliche Situation: Nicht nur auf der Ebene des Vorstandes, sondern auch auf der Ebene des Aufsichtsrates bestimmen inzwischen von der BaFin eingesetzte Sonderbeauftragte maßgeblich die Geschicke des Instituts.
Wer bestimmt künftig über den Aufsichtsrat? Besonders interessant ist eine Aussage in der jetzt veröffentlichten Mitteilung. Danach bedarf die Bestellung neuer Organmitglieder, solange die Sonderbeauftragte eingesetzt ist, der Zustimmung der BaFin.
Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf die staatliche Bankenaufsicht in die personelle Selbstbestimmung eines Instituts eingreifen – und wo liegen die Grenzen solcher Eingriffe?
Diese Frage erhält zusätzliches Gewicht, weil die Raiffeisenbank Plankstetten aus einer Genossenschaft hervorgegangen ist und sich nach ihrem Formwechsel zur Aktiengesellschaft weiterhin dem genossenschaftlichen Verbund zugehörig fühlte. Die Bank gehört weiterhin den Sicherungssystemen des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) an.
Auffällig: Kommunikation über AWADO. Eine weitere Besonderheit verdient Aufmerksamkeit.Die Mitteilung über die Niederlegung der Aufsichtsratsmandate wurde über die AWADO Kommunikationsberatung verbreitet. Zuletzt ist uns die AWADO im Zusammenhang mit der VR-PLUS Altmark-Wendland eGaufgefallen. AWADO gehört zum Umfeld des genossenschaftlichen Verbundsystems und beschreibt sich selbst als Kommunikationsberatung mit „genossenschaftlicher DNA“.Daran ist zunächst nichts Unzulässiges.In der besonderen Situation der Raiffeisenbank Plankstetten wirft die Einschaltung eines Unternehmens aus dem Umfeld des genossenschaftlichen Verbundes jedoch F ragen auf. Denn die bisherigen Auseinandersetzungen bei der Bank betreffen gerade das Verhältnis zwischen dem Institut, der Bankenaufsicht und Organisationen des genossenschaftlichen Verbundes.
Deshalb wäre interessant zu wissen: Wer hat AWADO beauftragt? Wer trägt die Kosten? Wer entscheidet darüber, welche Informationen veröffentlicht werden? Und wer bestimmt die kommunikative Linie der Bank?
Die bloße Einschaltung von AWADO ist selbstverständlich kein Beweis dafür, dass ein genossenschaftlicher Verband Einfluss auf die Maßnahmen der BaFin oder die Geschäftsführung der Bank nimmt.
Gerade deshalb sollte Transparenz geschaffen werden. Was wird aus der geplanten Hauptversammlung die für den 11. September 2026 einberufen worden.
Die ursprünglich vorgesehenen Beschlussanträge hatten es in sich. Die Hauptversammlung sollte unter anderem Vorstand, Aufsichtsrat und weitere Beteiligte ausdrücklich auffordern, gegen bekannte und mögliche zukünftige Maßnahmen der BaFin mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln vorzugehen. Inzwischen hat sich die Situation grundlegend verändert. Der Vorstand kann seine ursprünglichen Befugnisse nicht mehr ausüben, der bisherige Aufsichtsrat ist zunächst durch die BaFin-Maßnahme an der Amtsausübung gehindert worden und hat nun zusätzlich seine Ämter niedergelegt.
Der BaFin-Sonderbeauftragte Odo Steinmann erklärte, die Hauptversammlung solle Gelegenheit bieten, den langjährigen Einsatz der bisherigen Aufsichtsräte zu würdigen. Damit stellt sich jedoch eine wesentlich wichtigere Frage:
Was geschieht mit den ursprünglich vorgesehenen Beschlussanträgen der Aktionäre? Werden sie am 11. September zur Abstimmung gestellt? Werden sie verändert? Oder verschwinden sie von der Tagesordnung?Gerade diese Frage dürfte für die Aktionäre von erheblicher Bedeutung sein.
Der Konflikt liegt inzwischen auch vor Gericht. Hinzu kommt eine Entwicklung, die möglicherweise noch wichtiger ist als die personellen Veränderungen.Nach Medienberichten gehen abberufene Verantwortliche der Bank inzwischen gerichtlich gegen Maßnahmen der BaFin vor.
Damit könnte erstmals ein unabhängiges Gericht Gelegenheit erhalten, sich mit der Rechtmäßigkeit und insbesondere der Verhältnismäßigkeit der aufsichtsrechtlichen Eingriffe auseinanderzusetzen.
Von besonderem Interesse wird dabei sein, welche konkreten Tatsachen die BaFin ihren Maßnahmen zugrunde gelegt hat und weshalb weniger weitgehende Maßnahmen aus ihrer Sicht nicht ausgereicht hätten.
Solange hierzu keine gerichtlichen Entscheidungen vorliegen, verbietet sich eine abschließende Bewertung. Die entscheidende Frage bleibt offen
Die BaFin besitzt aus guten Gründen weitreichende Befugnisse. Banken verwalten Kundengelder und sind Teil eines besonders sensiblen Finanzsystems. Eine wirksame Bankenaufsicht ist deshalb unverzichtbar. Gerade weil diese Befugnisse so weit reichen, müssen außergewöhnlich intensive Eingriffe aber nachvollziehbar und verhältnismäßig sein.
Bei der Raiffeisenbank Plankstetten stellt sich inzwischen deshalb eine Frage, die weit über dieses einzelne Institut hinausgeht:
Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure, wenn eine Bankenaufsichtsbehörde faktisch sowohl auf die Leitung als auch auf die Überwachung eines Instituts entscheidenden Einfluss nimmt?
Und noch eine zweite Frage sollte beantwortet werden: Welche Rolle spielen Organisationen des genossenschaftlichen Verbundes bei den Vorgängen um die Raiffeisenbank Plankstetten – und welche Kontakte bestanden oder bestehen zwischen diesen Organisationen, der BaFin und den eingesetzten ? Es geht dabei nicht darum, eine solche Einflussnahme zu behaupten. Es geht darum, sie auszuschließen.
Das lässt sich am besten durch Transparenz erreichen. Die weitere Entwicklung – insbesondere die Hauptversammlung am 11. September und die gerichtliche Überprüfung der BaFin-Maßnahmen – dürfte deshalb nicht nur für die Aktionäre der Raiffeisenbank Plankstetten von Interesse sein.
Die Genonachrichten werden den Vorgang weiter begleiten.



