Bullay, den 5.03.206/ Die genossenschaftlichen Banken entstanden aus einer klaren Idee: Menschen schließen sich zusammen, um ihre wirtschaftlichen Interessen gemeinsam zu fördern. Die Bank gehört ihren Mitgliedern, sie dient der Region und sie entscheidet eigenständig über ihre Geschäfte. Dieses Prinzip der Selbsthilfe bildet bis heute den Kern des Genossenschaftsgesetzes.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Struktur der Volks- und Raiffeisenbanken jedoch grundlegend verändert.
Anfang der 1970er-Jahre existierten in Deutschland noch mehr als 7.000 Volks- und Raiffeisenbanken. Heute sind es weniger als 700. Rund neun von zehn Instituten sind in dieser Zeit durch Fusionen verschwunden. Nur wenige dieser Zusammenschlüsse waren die Folge von Insolvenzen. In den meisten Fällen handelte es sich um strukturelle Zusammenschlüsse innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe.
Für diese Entwicklung gibt es Gründe. Die Anforderungen an Banken sind erheblich gestiegen. Regulierung, Eigenkapitalvorschriften, Risikomanagement, IT-Sicherheit und umfangreiche Berichtspflichten stellen hohe Anforderungen an Organisation und Kapitalausstattung der Institute. Viele kleinere Banken können diese Anforderungen nur mit erheblichem Aufwand erfüllen.
Auch das Kreditgeschäft hat sich verändert. Während früher landwirtschaftliche Kredite, Handwerksfinanzierungen und regionale Wohnungsbauprojekte im Mittelpunkt standen, dominieren heute größere Immobilienfinanzierungen und komplexere Firmenkundenengagements. Größere Institute verfügen hier häufig über breitere Risikotragfähigkeit.
Vor diesem Hintergrund erscheint es nachvollziehbar, dass innerhalb des genossenschaftlichen Bankensystems häufig größere Einheiten entstehen.
Gleichzeitig stellt sich jedoch eine grundsätzliche Frage: Welche Rolle spielt in diesem Prozess noch die Selbstständigkeit der einzelnen Genossenschaft?
Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ist ausdrücklich als selbstständige Mitgliederorganisation konzipiert. Die Mitglieder wählen Vorstand und Aufsichtsrat und entscheiden in der General- oder Vertreterversammlung über grundlegende Strukturfragen, etwa über Verschmelzungen.
In der Praxis entstehen jedoch immer wieder Situationen, in denen kleine Institute wirtschaftlich unter Druck geraten. Ursache können zum Beispiel erhöhte Risikovorsorgen oder konservativere Bewertungen einzelner Kreditengagements sein. Sinkt dadurch das bilanzielle Eigenkapital, kann eine Bank als sanierungsbedürftig gelten.
In solchen Fällen wird häufig eine Fusion mit einer größeren Genossenschaftsbank als Lösung vorgeschlagen oder empfohlen.
Aus Sicht des Sicherungssystems der genossenschaftlichen Finanzgruppe ist dies verständlich. Ziel des Systems ist es, Stabilität zu gewährleisten und wirtschaftliche Risiken möglichst frühzeitig zu begrenzen. Größere Institute verfügen regelmäßig über eine höhere Risikotragfähigkeit.
Aus Sicht der Mitglieder einer betroffenen Genossenschaft kann sich diese Situation jedoch anders darstellen. Wenn Kredite weiterhin ordnungsgemäß bedient werden und die Bank über viele Jahre erfolgreich in ihrer Region tätig war, erscheint der Verlust der Selbstständigkeit nicht immer zwingend.
Hinzu kommt ein weiterer Effekt, der in der Praxis gelegentlich beobachtet wird: Nach einer Fusion können einzelne Engagements innerhalb der größeren Bilanzstruktur weniger kritisch erscheinen als zuvor im kleineren Institut. Risiken verteilen sich auf eine größere Bilanzsumme und werden im Gesamtportfolio anders gewichtet.
Damit tritt ein grundlegendes Spannungsfeld zutage:
Auf der einen Seite steht die Stabilität des genossenschaftlichen Bankensystems als Ganzes. Auf der anderen Seite steht die Selbstständigkeit der einzelnen Genossenschaft als Mitgliederorganisation.
Beides sind legitime Ziele. Die langfristige Stärke der genossenschaftlichen Banken beruhte jedoch stets auch auf ihrer regionalen Verankerung und auf dem Vertrauen der Mitglieder in die Selbstständigkeit „ihrer“ Bank. Wenn strukturelle Entscheidungen zunehmend aus einer systemischen Perspektive getroffen werden, kann dies bei Mitgliedern das Gefühl erzeugen, dass ihr Einfluss auf die Entwicklung der eigenen Genossenschaft begrenzt ist.
Gerade deshalb ist Transparenz bei solchen Entscheidungen besonders wichtig. Fusionen sind tiefgreifende Strukturmaßnahmen, die nicht nur wirtschaftliche, sondern auch genossenschaftliche Dimensionen haben.
Die genossenschaftliche Idee lebt davon, dass Mitglieder Verantwortung tragen und an grundlegenden Entscheidungen beteiligt sind. Sie lebt auch davon, dass wirtschaftliche Stabilität und genossenschaftliche Selbstständigkeit miteinander in Einklang gebracht werden.
Die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte zeigt, wie schwierig dieser Ausgleich in einem zunehmend regulierten Bankensystem geworden ist.
Umso wichtiger bleibt es, sich immer wieder an den Ursprung der genossenschaftlichen Idee zu erinnern: Genossenschaften sind keine anonymen Kapitalgesellschaften. Sie sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern, die ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten gemeinschaftlich gestalten.
Diese Grundidee hat über mehr als 150 Jahre hinweg Bestand gehabt. Sie sollte auch bei der Weiterentwicklung der genossenschaftlichen Finanzgruppe Maßstab bleiben.



