Genf, den 11.Dezember 2025. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Sie wurde 1919 gegründet und ist die einzige UN-Organisation mit einer dreigliedrigen Struktur: In ihren Organen sitzen Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter gleichberechtigt am Tisch.(International Labour Organization)
Genossenschaften, international Kooperativen genannt, gelten weltweit seit einigen Jahren als Hoffnungsträger, wenn es um regionale Wirtschaftskreisläufe, Energiewende, soziale Infrastruktur oder um die Umsetzung der sozialen Marktwirtschaft oder um die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele geht. Gleichzeitig erleben viele Genossenschaftsmitglieder, wie sich ihr ursprünglich einmal genossenschaftlich organisiertes Unternehmen unter Wettbewerbs- und Regulierungsdruck langsam in ganz normale Konzerne verwandeln.
Laut igenos ist diese Entwicklung bei den zum BVR (Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken) zählenden VR-Banken stark ausgeprägt. Der Genossenschaftsgedanke wird durch Größe ausgehebelt. Der Genossenschaftsgedanke kann in einer Genossenschaft, die eine Metropolregion versorgt, nicht wirklich umgesetzt werden. Die Rechtsform wird zur Fassade oder zum Marketing-Claim.
Das gilt auch für Wohnungsgenossenschaften die zum GdW (Gesamtverband de Wohnungswirtschaft) gehören. Kennzeichnet für die beiden Spitzenverbände sind Mustersatzungen und die Vertreterversammlung. Abgerundet wird diese Entwicklung durch mangelhafte Transparenz und die fehlende Bereitschaft sich mit der genossenschaftlichen Basis, gemeint sind die eigenen Mitgliedern, auseinanderzusetzen. Kritische Mitglieder werden ausgeschlossen oder gerichtlich belangt.
Genau hier setzt die ILO-Empfehlung Nr. 193 „Promotion of Cooperatives“ (2002) an. Sie verknüpft die ursprünglichen Werte und Prinzipien der internationalen Genossenschaftsbewegung (ICA) mit einem Rahmen an die Staaten dieser Welt – als internationales „Soft Law“ für Genossenschaften.(Normlex)
Was ist „Soft Law“? Die ILO entwickelt internationale Arbeitsnormen, die in zwei Formen auftreten:(MOPAN)
- Übereinkommen (Conventions) – völkerrechtliche Verträge, die von Staaten ratifiziert werden und dann verbindliches „hard law“ sind.
- Empfehlungen (Recommendations) – rechtlich nicht bindende, aber politisch gewichtige Leitlinien. Sie gelten als „Soft Law“: nicht einklagbar wie ein Vertrag, aber als internationaler Standard anerkannt.
Die Empfehlung Nr. 193 zur Förderung der Genossenschaften gehört in diese zweite Kategorie. Sie verpflichtet Staaten nicht wie ein Vertrag, setzt aber einen gemeinsamen globalen Referenzrahmen, an dem sich nationale Gesetzgebung, Aufsicht und Politik orientieren sollen.(Normlex). Ferner ist sie damit Auslegungshilfe für das Genossenschaftsrecht. Soweit es sich um die ICA Grundsätze handelt, sind diese darüber hinaus für die Mitlgiedsorganisationen und ihre Gliederungen verbindlich – in Deutschland sind das insbesondere auch DGRV (wiederum u.a. mit dem BVR und den Genoverbänden), GdW, als assoziierte Mitglieder dem ZdK und seit 2025 auch dem CoopGo Genossenschaftsverband Saarbrücken.



