Dresden/Dortmund den 2.Oktober 2025./KD-B. Ein wichtiger Aspekt unseres erfolgreichen Wirkens ist unsere Rechtsform als Genossenschaft. „Wir sind unseren Mitgliedern und Kunden aus Kirche und Diakonie verpflichtet, nicht anonymen Investoren. Unser Handeln basiert auf demokratischen Werten und wir nehmen Verantwortung ernst“, so der Vorstandsvoritzende der Genossenschaft Dr. Ekkehard Thiesler.
Auch die christlichen Werte, die das tägliche Handeln der derzeit rund 270 Mitarbeitenden der KD-Bank prägen, hatten beim Festakt einen festen Platz im Programm: in Form gemeinsam gesungener Kirchenlieder und einer Andacht. Diese gestaltete Dietrich Bauer, Oberkirchenrat und Vorstandsvorsitzender der Diakonie Sachsen.
Die Geschichte der Bank für Kirche und Diakonie eG (KD-Bank) begann offiziell am 2. Oktober 1925. Den feierlichen Höhepunkt im Jubiläumsjahr bildete ein Festakt in Dresden, der Wiege der heute in Dortmund ansässigen evangelischen Genossenschaftsbank, im Ständehaus Dresden: Genau dort, wo vor 100 Jahren mehrere Theologen, Juristen und politische Verantwortungsträger das erste Vorgängerinstitut der Bank für Kirche und Diakonie auf den Weg brachten, wurde am heutigen Donnerstag das runde Bankjubiläum mit einem Festakt gewürdigt. Der geschichtsträchtige Veranstaltungsort – 1925 der Sitz
des sächsischen Landtags – unterstrich die Bedeutung der damaligen Gründung der Landes kirchlichen Kreditgenossenschaft für Sachsen: Als erste evangelische Kirchenbank Deutschlands vergab sie Kredite an Kirche und Innere Mission (heute Diakonie), damit diese ihre sozialen Aufgaben wahrnehmen konnten.
Die Gründungsphase fiel in Zeiten großer Not. Zu dieser Zeit gab es in Deutschland mehr als 30.000 Genossenschaften, die Bevölkerrung litt unter Massenarbeitslosigkeit, Hunger und den Auswirkungen einer Hyperinflation. Auch die Kirche und die Innere Mission erhielten keine Kredite mehr von den etablierten Banken und Sparkassen. Die Entscheidung der Gründerväter, eine eigene kirchliche Genossenschaftsbank zu gründen, war somit folgerichtig. Die Bank für Kirche und Diakonie wurde zum Erfolgsmodell.
Die heute in Dortmund ansässige Bank für Kirche und Diakonie zählt zu den großen, unabhängigen Genossenschaftsbanken in Deutschland. Das betreute Kundenvolumen liegt über 9 Milliarden Euro.
Der Publizist Uwe von Seltmann hat in den vergangenen eineinhalb Jahren intensiv die Archivbestände der KD-Bank gesichtet und eine Chronik verfasst. Die wirklich beeindruckende Geschichte der KD-Bank ist als PDF-Version unter: www.kd-bank.de/100-jahre abrufbar.
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Interessant und mutig ist die Aufbereitung des genossenschaftlichen Führerprinzip – hier auch Seite 74 der Chronik
https://100-jahre.kd-bank.de/wp-content/uploads/2025/09/KDB_Chronik100-KOMPLETT_RGB_mitUmschlag-Seite.pdf
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler vom greisen Reichspräsidenten, Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, zum Reichskanzler ernannt, und LKG Sachsen, Prosparda und die Darlehnsgenossenschaft der Inneren Mission sahen sich schon bald vor eine entscheidende Frage gestellt: Wer oder was sind wir eigentlich? Sind wir eine Bank? Eine Genossenschaft? Eine kirchliche Einrichtung? Welche Gesetze gelten für uns? Welchen staatlichen Anordnungen haben wir uns unterzuordnen? Den Bankgesetzen? Den Genossenschaftsgesetzen? Oder den Kirchengesetzen? Wie erging es LKG, Prosparda und DGM im „Dritten Reich“?
Die GenoNachrichten berichten am 2. Oktober 2025 über das 100-jährige Jubiläum der KD-Bank. Es handelt sich um ein besonderes Ereignis, das in zwei Beiträgen aus zwei sehr unterschiedlichen Perspektiven gewürdigt wird.
Warum? Diese Doppelberichterstattung hat einen besonderen Hintergrund. Unser Beitrag „Festakt 100 Jahre Bank für Kirche und Diakonie eG” bezieht sich auf das Tagesgeschäft der KD-Bank als Universalbank. Im Vordergrund der Betrachtung steht das „klassische Bankgeschäft“ der KD-Bank. Dieserf Beitrag trägt den Titel „KD-Bank für Kirche und Diakonie eG – bekennt sich zu genossenschaftlichen Werten“. Hier geht es um die genossenschaftlichen Werte bzw. um die Rechtsform Genossenschaft.
Die GenoNachrichten beschäftigen sich mit einer zentralen Frage, die für die BaFin, die Politik und die Juristen von großer Bedeutung ist. Steht die Rechtsform Genossenschaft über dem Geschäftsgegenstand, dem Universalbankgeschäft, oder ist es genau umgekehrt?
Mit den Ergebnissen müssen sich vor allem die zum BVR Verbund gehörenden Genossenschaftsbanken auseinandersetzen. Die Kernfrage, ob sich das Geschäftsmodell einer Volks- und Raiffeisenbank überhaupt in der Rechtsform einer Genossenschaft umsetzen lässt, bleibt somit für den BVR noch offen.