Berlin, 17. September 2025 (geno) Deutschlands Genossenschaftsgesetze werden von den politisch Verantwortlichen – je nach Bedarf – auf die Gleise eines Verschiebebahnhofs geschoben. Zulasten der Demokratie. Wie das geschieht, beschreibt die Berliner Genossenschaftsexpertin Elisabeth Voß im monatlich erscheinenden MieterMagazin für September. „Bis 1973 konnte die Generalversammlung der Mitglieder oder ihre Vertreter über die Geschäftsführung des Vorstandes beschließen. Dann wurde das Genossenschaftsgesetz so geändert, dass der Vorstand die Genossenschaft unter eigener Verantwortung leitet“.
Statt langwierige demokratische Entscheidungsprozesse zu durchlaufen, sollten Genossenschaften in die Lage versetzt werden, um am Markt wettbewerbsfähig zu sein. Nur noch kleine Genossenschaften bis zu 20 Mitglieder dürften seit 2017 durch den Vorstand an Beschlüsse der Generalversammlung gebunden werden. Sie hätten in ihrer Satzung vorsehen können, dass „der Vorstand an Weisungen der Generalversammlung oder eines aus der MItte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums gebunden ist.“
Diesen „Rückfall“ in demokratische Urzustände schränkte die seinerzeitige Bundesregierung auf Genossenschaften mit einer Mitgliederzahl von maximal 1.500 Mitglieder ein. Dies wurde in einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums fixiert, der durch den Abtritt der vorangegangenen Bundesregierung obsolet wurde.
Ein diesbezüglich niederschmetterndes, wenig Hoffnung erweckendes Urteil fällt in dem Pressebeitrag Mathias Fiedler, Vorstandssprecher des ZDK Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften: „Ob es weniger Fake-Genossenschaften geben wird, hängt von der Qualität der Prüfungsverbände ab“. ++ (mm/mgn/17.09.25 – 224)
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