Frankfurt am Main/Bonn/Jever, 14. August 2025 (geno) Das Selbstverständnis deutscher Genossenschaften schmilzt wie ein Alpengletscher durch Klimawandel – allmählich, still, aber sicher. Neuestes Zeugnis für die wachsenden Zerwürfnisse innerhalb deutscher Genossenschaftsbanken liefert ein Mitglied und Vertreter der Volksbank Jever. Sein Streit mit der Bank gipfelt am Donnerstag in einer erweiterten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Er dehnt seine bereits am 28. Juli 2025 angezeigten Vorwürfe gegen die Führungsmannschaft der Bank um weitere Straftatbestände aus. Es geht dabei um Falschbeurkundung, Täuschung eines öffentlichen Registers und andere haarsträubende Vorwürfe. Es beweist, dass sich die Mitglieder und Vertreter ihrer demokratischen Rolle innerhalb der Genossenschaften immer stärker bewusst werden. Kritische Anfragen an die Führungsgremien mehren sich. Dabei stellt sich manche Unlauterbarkeit heraus, die ansonsten unter den Tisch gekehrt worden wäre.
Die Reaktion der Vorstände und Aufsichtsräte lässt nicht lange auf sich warten und gerät ebenso hart. Dazu bedienen sie sich renommierter und vor allem teuer zu bezahlender Anwaltskanzleien, die letztlich mit den Einlagen und aus dem Vermögen der Genossenschaftsmitglieder zu vergüten sind. Sie versuchen die „rebellischen“ Genossenschaftsmitglieder mit Unterlassungserklärungen zu überziehen und einzuschüchtern. Bei Nichteinhalten und verweigerter Unterzeichnung drohen gigantische Zahlungsforderungen.
Das Ausmaß des Konflikts ist kaum zu unterschätzen. Immerhin vollziehen sich solche Auseinandersetzungen – bekannt oder unbekannt – nach Einschätzung von igenos in den meisten der 818 Mitgliedsbanken des Bundesverbands Deutscher Volks- und Raiffeisenbanken im Zusammenhang mit den bekannten Fusionsbestrebungen.
Nach eigenen Angaben Ende 2022 weist der BVR eine Bilanzsumme von 1,175 Billionen Euro aus. Wenn klar wird, dass diese Genossenschaftliche Finanzgruppe 17, 9 Millionen Genossenschaftsmitglieder hat und sich über ihre demokratische Mitwirkungsberechtigung an der Geschäftsführung bewusst wird, dürfte ein Schlagabtausch ungeheuren Ausmaßes zu erwarten sein. ++ (rf/mgn/14.08.25 – 211)
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