Genossenschaftsrecht- Politik darf sich nicht von Partikularinteressen lenken lassen (1)

Berlin, den 11.August 2025. Dieser Beitrag befasst sich mit der weiteren geplanten Reform des Genossenschaftsgesetz. ( Die GenoNachrichten berichteten) Die dem BMJV (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) vorliegenden 25 Stellungnahmen zur Genossenschaftsrechtsreform vermitteln den Eindruck eines breiten fachlichen Diskurses – doch bei genauer Betrachtung entpuppen sich zentrale Gegenpositionen als klar interessengeleitet.
Unsere genossenschaftlichen Prüfungsverbände verteidigen ihr Prüfungsmonopol (§54 GenG) unter dem Deckmantel von Qualitätssicherung, obwohl ihnen gleichzeitig jedes Interesse an Wettbewerb oder Transparenz fehlt. Notariatsorganisationen warnen vor Identitätsrisiken, obwohl sie in Wahrheit ihre flächendeckenden Beurkundungspflichten retten wollen – mitsamt der Gebührenstruktur. Auch Spitzenverbände argumentieren mit dem Schutz bezahlbaren Wohnraums, während sie real bestehende Machtasymmetrien zwischen Vorständen und Mitgliedern unangetastet lassen. Solche Positionen sind nicht Ausdruck eines öffentlichen Interesses, sondern dienen der Stabilisierung bestehender Einnahmestrukturen.

Das Justizministerium und der Gesetzgeber müssen erkennen: Wer sich hier gegen mehr Demokratie, Effizienz und Gemeinwohl stellt, spricht oft nicht im Namen der Mitglieder – sondern aus wirtschaftlichem Eigeninteresse. Diese Interessenlage ist legitim, aber sie darf nicht den Fortschritt der Rechtsform blockieren.

(c)2025 coopgo Arbeitskreis Cooperative Law

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