Karlsruhe, den 4.08.25. Das Bundesverfassungsgericht hat, ohne Angabe von Gründen, die von einem igenos Mitglied fristgemäß eingereichte Verfassungsbeschwerde zum BGH Urteil II ZB 7/24 vom 18.03.2025 nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit ist die Entscheidung des BGH endgültig rechtskräftig und höchstrichterlich bestätigt, dass Mitglieder von Genossenschaften bei Verschmelzungen von Genossenschaften untereinander, nicht am Vermögen ihrer eigenen Genossenschaft beteiligt werden.
Freundlicherweise wurde uns vom igenos-Mitglied erlaubt, die Verfassungsbeschwerde in anonymisierter Form hier zu veröffentlichen. Somit kann sich jeder Leser eine eigene Meinung zur Entscheidung bilden.