Verbundgruppen sind ein Sammelbegriff für Zusammenschlüsse rechtlich selbständiger Unternehmen zum Zwecke der überbetrieblichen Zusammenarbeit. Ziel ist es, einen Beitrag zur Existenzsicherung der Mitglieder zu gewährleisten.
Die Bedeutung der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft in Verbundgruppen nimmt tendenziell ab bzw. beschränkt sich nicht selten auf die Funktion einer reinen Holding.
Das übergeordnetes Ziel der Verbundgruppen ist die Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder. Im Bereich Handel/Großhandel übernimmt häufig eine Zentrale (Regulierungsstelle) den gemeinsamen Einkauf, das Delkredere sowie die Rückvergütung. Weiterhin gehören die Lieferantenauswahl, Marktforschung, die Entwicklung und Beschaffung von Eigenmarken, die Lagerhaltung und Logistik zu den Kernaufgaben der Verbundgruppe. Die Marke dient als Erkennungszeichen, aber auch als Imageträger und zur Differenzierung für einzelne Ladenformate oder Warengruppen. Warenwirtschafts- und Kassensysteme sowie Marketing- und Kundenbindungsinstrumente ergänzen das Leistungsprofil für die Handelspartner.
Die Verbundgruppen im Dienstleistungsbereich sind Teil der Plattform Ökonomie und arbeiten überwiegend digital. Sie bieten ihren Mitgliedern und Geschäftspartnern branchenspezifische Softwarelösungen und profitieren gemeinsam von der Weiterentwicklung und Nutzung ihrer Plattform. Benchmark-Kennziffern auf der Basis eines permanentes Datawarehouse Mining erhöhen die Akzeptanz dieser SaaS (Software as a Service) Angebote.
Die genannten Kernanforderungen an das Leistungsprofile der Verbundgruppen sind inzwischen unabhängig von ihrer Rechtsform.
Die ursprüngliche Bedeutung der Rechtsform Genossenschaft für Verbundgruppen nimmt ab. Die Rechtsform wird zunehmend als zu bürokratisch, zu schwerfällig, zu kompliziert und zu teuer angesehen.
Die Ergebnisse stammen aus dem Pretest unserer Grundlagenuntersuchung zum Leistungsprofil genossenschaftlicher Prüfungsverbände. Weitere Infos: 53ziger(a)genotalk.de