Genossenschaftsrecht gilt seit mehr als 500 Jahren

Karlsruhe/Memmingen, 18. Juni 2024 (geno). Genossenschaftsrecht in all seinen Facetten gilt seit mehr als 500 Jahren in den Territorien, die vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seit 75 Jahren erfasst werden. Das seit wenigen Wochen viel gelobte Grundgesetz garantiert die volle Rechtskraft „vorkonstitutionellen Rechts„. Das betrifft auch die juristischen Grundregeln, die vor mehr als 500 Jahren Gültigkeit hatten – auch für die Regionen, in denen damals Bauernkriege tobten.

Dieser Tatbestand betrifft die Genesis der Genossenschaften im Kern. Anschauungsunterricht bieten die vor einem halben Jahrtausend von den aufständischen Bauern in Memmingen im heutigen Baden-Württemberg verabschiedeten Zwölf Artikel. ++ (gg/mgn/18.06.24 – 075)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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