Gemeinützigkeit hat wieder Gesetzeskraft

Berlin, 5. Juni 2024 geno). Das Prinzip der Gemeinnützigkeit in Wohnungsbau und Wohnungswirtschaft ist seit Mittwoch wieder in Kraft gesetzt worden. Das tat die Bundesregierung, indem sie die im Jahr 1990 und bis dahin gültige Wohn-Gemeinnützigkeit erneut in die Gesetzgebung aufgenommen hat. Sie ist nunmehr Bestandteil der aktuellen Steuergesetzgebung geworden. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wird die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung (§ 52 AO) aufgenommen. Den Entwurf hat das Kabinett am 5.6.2024 beschlossen. Als Nächstes muss der Bundestag über die Regelung debattieren.

Sozialunternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen sollen künftig steuerlich begünstigt und gefördert werden, wenn sie bezahlbare Wohnungen bauen. Voraussetzung: Die Angebotsmiete muss dauerhaft unter der marktüblichen Miete liegen.

Nach den Worten von Bundesbauministerin Klara Geywitz soll auf diesem Wege der soziale Wohnungsbau angekurbelt werden. Die Frage ist nur warum wurde der soziale Wohnungsbau überhaupt abgeschafft?++ (wg/mgn/05.06.24 – 071)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel.0176 / 26 00 60 27

sozialer Wohnungsbau
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