In der “Zeitschrift für Rechtspolitik” wurde vor wenigen Jahren ein höchst beachtenswerter Beitrag zum Thema „Entfernen sich viele Genossenschaften von ihrer Leitidee?“ veröffentlicht. Diese Frage, ein Blick auf das Erscheinungsbild der Genossenschaftspraxis in Deutschland und die daraus gewonnene Antwort gehören eigentlich in die von der „Arbeitsgemeinschaft Genossenschaftswissenschaftlicher Institute (AGI) e.V.“ herausgegebene „Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen“ (ZfgG). Es wirft kein gutes Licht auf die unter dem Dach der AGI betriebene Genossenschaftswissenschaft, wenn Themen wie diese in anderen Zeitschriften, die den Praktikern in der Genossenschaftsorganisation kaum zugänglich sind, publiziert werden. Ein Hinterfragen der Realität, was von der Wissenschaft zu erwarten ist, sollte in der ZfgG nicht ausgespart bleiben. Denn diesbezügliche Zurückhaltung macht wissenschaftliche Arbeit unglaubwürdig, erstrecht das Etikett, mit dem geworben wird: Es sei die einzige genossenschaftswissenschaftliche Zeitschrift.

Worum geht es in der Abhandlung? Hier nur einige der erörterten Kritikpunkte – aus dem Beitrag und aus unserer Einschätzung ergänzt kommentiert:

1. Immer stärkere Machtverlagerung auf den Vorstand 

Professionalisierung des Managements entfernt den Vorstand immer mehr von den Mitgliedern, somit von den Eigentümern der Genossenschaft. Die Mitglieder werden von der Leitung ihres Unternehmens zunehmend als bloße Kunden gesehen und behandelt. Mit dem Größenwachstum ging es mit der genossenschaftlichen Selbstverwaltung bergab. Der als verlängerter Arm der Mitgliederbasis gedachte Aufsichtsrat ist nicht mehr in der Lage, die entstandene Kluft zwischen dem Management und der Basis zu kompensieren. Dadurch erscheinen viele Genossenschaften durch ihre angestellten Führungskräfte vereinnahmt.

2. Zu weitreichendes Nichtmitgliedergeschäft

Dieses Geschäft mit genossenschaftsfremden Kunden erleichtert verständlicherweise die Führung des Genossenschaftsunternehmens. Hat man doch mit diesen externen Kunden nicht weiter zu tun, denn die Kapitaleinlagen werden ja von den Mitgliedern erbracht. Dieser Vorteil bequemer Nur-Geschäftsbeziehungen wird nicht selten damit belohnt, dass die Außenstehenden eine konditionengleiche Behandlung wie Mitglieder erfahren. Das diskriminiert sowohl die Mitgliedschaft als auch die Mitglieder. Und es erklärt nebenbei, weshalb das Bemühen, Nichtmitglieder als Mitglied zu werben, kaum mehr Bedeutung hat, wenn der Blick vor allem auf die Figur des Kunden gerichtet ist.

3. Förderung der Region für die Mitglieder?

Genossenschaften heben in ihren Geschäftsberichten hervor, zum Wohl der Mitglieder (!?) die Heimatregion mit Sach- und Geldspenden zu unterstützen. Der Förderauftrag des Genossenschaftsgesetzes deckt dieses inzwischen vielfach beachtliche Sozialengagement keineswegs. Vielmehr sind ausschließlich die Mitglieder – und zwar gemäß Gesetz vorrangig über Geschäftsbeziehungen mit ihrem gemeinschaftlichen Unternehmen – zu fördern. Regionalförderung kann von den Mitgliedern richtigerweise als jenseits des genossenschaftlichen Auftrags vorgenommene Förderung der genossenschaftlichen Außenwelt gesehen werden. Auch als wohlklingend getarntes Werbeinstrument oder zumindest als Public Relations-Maßnahme.

Berechtigtes Bedauern der einen oder anderen Entwicklung von Genossenschaften ist nicht neu. Darauf wurde bereits vor Jahrzehnten hingewiesen. Das war einmal. Allem Anschein nach bleiben ihr heute par ordre du mufti die Augen verbunden vor berechtigter Kritik an schleichender Artverfremdung insbesondere der durch Mehrfachfusionen entstandenen Großgenossenschaften. Das Management der Genossenschaft und die Genossenschaftsverbände haben sich mangels Abwehr durch staatliche Kontrollorganen eine Machtposition geschaffen, die dem demokratischen Strukturprinzip der Genossenschaften Platzverweis erteilt. Da hört man Heinrich Heine sagen: „Denk´ ich an Genossenschaften in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.“

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