Bullay, den 1.März 2022/igenos.Nachdem das Landgericht Nürnberg-Fürth eine Überprüfung der Abfindung der Mitglieder einer Genossenschaftsbank bei Verschmelzungen angekündigt hat, gab es nun eine interessante Reaktion des DGRV. In dem Zusammenhang sei zunächst daran erinnert, dass die genossenschaftliche Selbstverwaltungsorganisation mehrstufig ist. Es gibt Spitzenverbände, wie den DGRV, Dachverbände wie den BVR Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken sowie die  Prüfungsverbände, als ausführendes Organ. Reagiert hat also der Spitzenverband, der DGRV. Er vertritt die Auffassung, dass das Nominalwertprinzip bei Verschmelzungen von Genossenschaften rechtens ist, da Genossenschaftsmitglieder grundsätzlich nicht an Rücklagen und dem Vermögen der Genossenschaft beteiligt sind und erklärt das Nominalwertprinzip zum Ausdruck der genossenschaftlichen Mitgliederförderung und zur Garantie, die Förderleistungen für alle Mitglieder langfristig verbessern zu können. Nochmal mit den Worten des DGRV: „Nominalwertprinzip bei Verschmelzungen von Genossenschaften ist Ausdruck der genossenschaftlichen Mitgliederförderung.

Das Nominalwertprinzip bedeutet bei Verschmelzungen, dass die Mitglieder der übergebenden Genossenschaftsbank  im Verhältnis 1:1 mit den von ihnen selbst einbezahlten Geschäftsguthaben zu Mitgliedern der aufnehmenden Genossenschaftsbank werden. Nach der Rechtsauffassung des DGRV dürfen sie keinen Anteil am Vermögen ihrer eigenen, ihnen als Eigentümer gehörenden übertragenden Genossenschaft erhalten, auch wenn ihre Anteile durch die Verschmelzung weniger wert sind. So wie beim Ausscheiden aus einer Genossenschaft nur das Geschäftsguthaben zum Nennbetrag zurückgezahlt wird, so bleibt auch bei einer Verschmelzung das Geschäftsguthaben unverändert. Begründet wird das damit, dass das Mitglied von den Leistungen der Genossenschaft profitiert. Es kommt also nicht auf den Wert der Anteile an, sondern darauf, dass mit der Wertsteigerung der Anteile die Genossenschaft förderfähig bleibt, da die Förderung im Mittelpunkt genossenschaftlichen Wirtschaftens steht. Des weiteren beruft man sich auf das Umwandlungsgesetz, in dem das Nominalwertprinzip verankert ist.

Die Genonachrichten fragen sich nun, worin vor diesem Hintergrund dann eigentlich die Mitgliederförderung besteht? In der Rendite, die nicht von allen, aber von vielen Banken gezahlt wird und die ausdrücklich nicht als Förderzweck anerkannt wird, um Renditegenossenschaften zu vermeiden? Oder darin, einen emotionalen Gewinn zu erhalten, der darin besteht, als Genossenschaftsmitglied vor Zeichnung der Anteile hofiert zu werden und die Chance zu haben, Vertreter zu wählen, die bei Verschmelzungen den Empfehlungen der Verbände folgen? Wirtschaftliche Beteiligung und Vorteilsnahme an den Geschäften der Genossenschaft ist ja ebenfalls ausgeschlossen, es gibt weder Sonderkonditionen bei der Kontoführung gegenüber den Nichtmitgliedern, noch sind Genossenschaftsmitglieder vor der Kündigung ihrer Kredite gefeit, wenn aufgrund von Vorgaben des Verbandes eine Neubewertung des Objekts vorgenommen wurde. Oder ist der Förderzweck darin enthalten, dass das Genossenschaftsmitglied, das 1980 100 Mark eingezahlt hat, im Jahre 2022 diese 100 Mark, umgerechnet in Euro, exakt wieder bekommt und keinen Pfennig weniger? Während die Genossenschaftsbank mit dem eingezahlten Geld gearbeitet hat und ihr Vermögen vermehrte? 

Solange der DGRV nicht begründen kann, wie denn der Förderzweck konkret aussieht, wenn die lokale Bank aufgelöst wird, die Ansprechpartner in der Region im Zuge der Verschmelzung verschwinden, der letzte Geldautomat auch noch abgebaut wird, also alles das, was eine Mitgliedschaft in „meiner Bank“ ja sinnvoll erscheinen lässt, aus Gründen der Wertsteigerung der Genossenschaft vernichtet wird, muss man sich ernsthaft fragen, ob die Genossenschaftsidee für die Spitzenverbände überhaupt noch eine Rolle spielt. Oder ob es nicht nur darum geht, die Mitglieder als Spielfiguren zu sehen, die mit schönen Worten abgespeist werden, aber dazu beitragen, die Gehälter von Genossenschaftsorganen und den Mitarbeitern in Prüfungs-, Dach- und Spitzenverbänden zu beitragen

Vielleicht sollte man in Zukunft nicht mehr von Mitgliederförderung, sondern von Verbandsförderung sprechen. Denn nicht Mitglieder werden durch Verschmelzungen und mit Hilfe von Verschmelzungen gefördert, sondern die Verbände. Für die Mitglieder ändert sich derzeit nichts, ihre Anteile bleiben gleich, eine bisher eventuell gezahlte Rendite bleibt gleich. Macht, Einfluss und Wohlstandsgewinn erzielen lediglich diejenigen, die mit dem Vermögen der Genossenschaft arbeiten und von der Kontrolle und Verwaltung der Genossenschaften profitieren. Es ist zu hoffen, dass sich das entsprechend der Genossenschaftsidee, die das klagende Mitglied in das Zentrum der Genossenschaft stellt,  ändert. 
Ein Gastbeitrag von  Dr. Almut Neumann

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7 Kommentare.

  • Jesus spricht: „Ich bin gekommen, Feuer auf die Erde zu werfen. Wie froh wäre ich, es würde schon brennen.“

  • Gerald Wiegner
    25. Mai 2022 17:03

    eine (kontrollierte) Brandrodung hinterlässt fruchtbaren Boden

  • Der Brandstifter schreit Feuer

  • Die vom DGRV müssen das so darstellen. Schließlich stammen die Mustervorlagen für Verschmelzungsvertrag, Verschmelzungsbericht und Verschmelzungsgutachten von ihnen selbst.

  • Eine andere Stellungnahme hätten die nicht veröffentlichen können. Denn deren Prüfungsverband DGR Deutsche Genossenschafts-Revisions Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Bonn, war Verschmelzungsprüfer bei der Verschmelzung der Stuttgarter Volksbank Aktiengesellschaft auf die Volksbank Rems eG. Vorstand des DGR sind übrigens auch die Vorstände des DGRV. Dessen Verschmelzungsprüfern hätte damals schon auffallen müssen, dass bei dieser Verschmelzung eine massive Benachteiligung und Ungleichbehandlung der Anteilsinhaber der Volksbank Rems eG stattfand.

  • Der Bankgenosse
    1. März 2022 20:53

    Das Muster ist immer das selbe: Den Mitgliedern einer (kleineren) Genossenschaft wird eine Fusion „verkauft“, die in Wahrheit eine Übernahme ist. Dabei wird das Vermögen der kleinenren Genossenschaft von der größeren Genossenschaft mehr oder weniger beschlagnahmt. Was die Mitglieder und ihre Vorfahren über Generationen zusammengespart haben, wird einfach verschenkt.

    Den Mitglieder geht es wie Kartoffeln: Die Augen gehen ihnen erst auf, wenn sie im Dreck sitzen.

    Häufig merken die geprellten Mitglieder erst viel später, auf was sie sich da eingelassen haben. Der frühere Hauptsitz, der zunächst als Filiale weitergeführt wurde, wird dicht gemacht und häufig sogar Bankautomaten abgebaut. Das heißt, die neue Genossenschaft schneidet ihre eigenen Mitglieder von der Versorgung ab, ohne dass diese etwas dagegen tun können.

  • Für den DGRV gilt eben auch: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ .

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