Alternativen zur Verschmelzung von Bankgenossenschaften

Dass immer mehr Genossenschaftsbanken mit anderen Genossenschaftsbanken fusioniert werden und immer mehr Bankfilialen geschlossen werden ist bekannt. Angesichts von Digitalisierung und Regulierung ein verständlicher Schritt.

Jedoch mit Konsequenzen für die Mitarbeiter und die Mitglieder der übergebenden Genossenschaft.  Die Mitarbeiter werden nicht mehr gebraucht. Die Mitglieder werden in der Generalversammlung / Vertreterversammlung dazu überredet,  ihre Genossenschaft aufzulösen und das Genossenschaftsvermögen an die übernehmende Genossenschaft zu verschenken, indem sie statt des inneren Wertes nur den Wert Ihrer Genossenschaftsanteile erhalten und nicht am Wert Ihres Unternehmen beteiligt sind. Zusätzlich wird die übergebende Genossenschaft gelöscht.

Diese Vorgehensweise müsste nicht sein. Gemäß Umwandlungsgesetz § 85  Absatz 2 sind die Mitglieder der übergebenden Genossenschaft über den inneren Wert  ihrer Anteile zu informieren und  angemessen zu entschädigen. Das muss nicht über eine Auszahlung geschehen. Alternativ könnten die Genossenschaften erhalten bleiben und nur das Bankgeschäft verkauft oder übertragen werden. Die dann entstehenden großen Genossenschaften könnten sich in eine genossenschaftliche AG umwandeln, was viel besser zu ihrer Größe und ihrem Geschäftsmodell passen würde. Aus Mitgliedern würden Aktionäre mit der entsprechenden Gewinnbeteiligung. Die Rumpfgenossenschaften könnten in Bürger-, Stadtteil-, Dorfgenossenschaften oder Wohnungsgenossenschaften umgewandelt werden und die regionale Versorgung weiterhin aufrecht erhalten und sich sogar mit einem Teil des Kapitals an den Regionalbanken beteiligen.

Da aber auch das Bankengeschäft im Wandel ist, sollte darüber nachgedacht werden, Bankgenossenschaften und Neugründungen von Genossenschaften enger zu verzahnen. Genossenschaften sind schwer zu finanzieren, weil es keinen privaten oder institutionellen Eigentümer, sondern lediglich einen Vorstand gibt. So ist es schwerer, sich am Kapitalmarkt die notwendigen Sicherungen zu verschaffen.

Eine Kooperation könnte diese Finanzierung erleichtern. Genossenschaftsbanken könnten einen Teil der Rücklagen aus den Fonds für allgemeine Bankrisiken nutzen, um in Genossenschaftsgründungen zu investieren. Die Banken könnten gleichzeitig die Beratung und Betreuung des Unternehmens unter kaufmännischen Gesichtspunkten übernehmen und als Kostenkontrolle fungieren und betriebswirtschaftliches Know-how beisteuern. Im Idealfall wäre die Neugründung einerseits Genossenschaftsmitglied der Bank und andererseits würde die Bank Mitgliederförderung betreiben und vom wirtschaftlichen Erfolg der Neugründung profitieren. Für ihre Beratungsleistungen hätten die Banken ausreichende Kapazitäten, weil durch die zunehmende Digitalisierung in den Filialen erheblich weniger Kundenverkehr entsteht. Mitgliederförderung, Erhalt regionaler Strukturen durch Veränderung des Geschäftszweckes ehemaliger Bankgenossenschaften, Unternehmensfinanzierung, Auslastung des Personals übernehmender Banken und nicht zuletzt die Chance, Gewinne zu steigern würde eine sinnvolle Einheit bilden und ganz neue Formen der Kooperation ermöglichen. 
igenos e.V. Dr. A. Neumann

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