Genossenschaftswohnung wird auf administrativem Weg zwangsgeräumt

Dresden, 5. November 2019 (geno). Die für Mittwochmorgen vorgesehene Zwangsräumung einer Dresdner Genossenschaftswohnung wird ihren normalen verwaltungstechnischen Gang nehmen. Das erklärte der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eG Dresden, Thomas Dittrich, am Dienstag gegenüber den GenoNachrichten. Das sei der juristische Weg, dem er sich nicht entgegenstellen werde und den er mangels rechtlichem Fachwissen auch nicht beurteilen könne. Das liege im Ermessen und in der Entscheidungsgewalt der Juristen. Ein ins Spiel gebrachter Pfarrer als Mediator habe sich in Übrigen bei ihm noch nicht gemeldet.

Die Hauptursache für die WGJ-Klage gegen das Genossenschaftsmitglied, das Gerichtsverfahren und letztlich das Einschalten einer Gerichtsvollzieherin sei im Übrigen nicht die verletzte innergenossenschaftliche Demokratie und Kommunikation gewesen, sondern die missbräuchliche Nutzung der betreffenden Genossenschaftswohnung. Auch die jüngste Vertreterversammlung habe das so gesehen. Wegen dieses „genossenschaftsschädlichen Verhaltens“ sei einstimmig für die gerichtlichen Maßnahmen votiert worden. Er habe bislang in seiner 18jährigen Tätigkeit als Vorstand der Genossenschaft nichts Derartiges erlebt. Das sei ein äußerst seltener Vorgang. Insofern handele es sich um die erste Zwangsräumung dieser Art in der WGJ. Andere in der Öffentlichkeit vordergründig geschilderten Problemkreise seien vorgeschoben und im Internet aufgeblasen worden. „Unser gesamtes innergenossenschaftliches Leben ist in Ordnung“, beteuert Dittrich. ++wg/mgn/05.11.19 – 190)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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