Polen Wohnungsgenossenschaften werden zu Wohngemeinschaften

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Warschau/Berlin, 9. September 2019 (geno). Das Ende der Wohnungsgenossenschaften im konventionellen Sinne kündigt die auf polnisches Recht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Dr. Filip Hartwich an. Es gebe einen Gesetzentwurf der polnischen Regierung, der letztlich die Machtbefugnisse der Leitungsgremien von Wohnungsgenossenschaften stark beschneidet und an die „Mieter“ weiterreicht.

Aufgrund der bemerkenswerten Formulierungen auf der Homepage der in Berlin ansässigen Kanzlei, werden einige Passagen wörtlich wiedergegeben: „Derzeit gibt es in Polen noch etwa 5.000 Wohnungsgenossenschaften. Doch nun blicken sie mit Sorge in die Zukunft. Ein neuer Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Wohnungsgenossenschaften bietet den zehn Millionen Mietern genossenschaftlicher Wohnungen eine Chance, sich von den Fittichen der Genossenschaften zu befreien. Laut Entwurf werden die Mieter die Möglichkeit haben, als eine Wohnungsgemeinschaft zu handeln und selbst Entscheidungen zu treffen. Ziel der Gesetzesänderung ist, die Wohnungsgenossenschaften aus der Welt zu schaffen oder zumindest ihre Entscheidungsbefugnisse bei der Wohnungsverwaltung weitgehend einzuschränken.

Der Entwurf sieht vor, dass wenn das Eigentumsrecht an nur einer Wohnung innerhalb eines genossenschaftlichen Gebäudes erworben wird, die Bewohner automatisch fortan als eine Wohnungsgemeinschaft auftreten werden.“

Die Kanzlei und Akademie für polnisches Recht Dr. Hartwich ist eine Online-Kanzlei. Ihr ist ein Team von Fachjuristen und polnischen Rechtsanwälten angeschlossen. ++ (wg/mgn/09.09.2019 – 148)

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