Vertragsfragen: Gehalts-und Altersvorsorge für Genossenschaftsvorstände

In asiatischen Gesellschaften ergänzt Scham das Rechtssystem dahingehend, dass die Akteure des Wirtschaftslebens ein Handeln, das nicht unbedingt rechtswidrig sein muss, aber als unlauter oder gesamtgesellschaftlich unsensibel empfunden wird, bereits im Vorwege vermieden wird. Auch die deutsche Gesellschaft kennt den Begriff Scham. Was ist aber wenn sich Bankvorstände, im…
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