Bozen/Berlin, den 28.10.2026 Während das deutsche Genossenschaftswesen eine extrem stabile, jedoch recht starre, hierarchisch gegliederte Verbandsstruktur aufweist, basiert das Südtiroler Genossenschaftssystem zwar historisch auf den deutschen Leitgedanken von Friedrich Wilhelm Raiffeisen, ist heute jedoch rechtlich und strukturell ein hybrides System: Die Südtiroler verbinden die im Genossenschaftsgesetz verankerte wirtschaftliche Mitgliederförderung mit den flexibleren, stark sozial ausgerichteten Gesetzen des italienischen Rechtssystems.
Die deutsche Genossenschaftsorganisation beruft sich auf das im Genossenschaftsgesetz verankerte Prüfungsmonopol. Laut igenos ist ein großer Teil der Prüfungsverbände der DGRV inzwischen stark wirtschaftlich ausgerichtet und erinnert eher an internationale Unternehmensberatungen. Somit werden kleinere und Kleinstgenossenschaften intern häufig als potentielle Subventionsfälle behandelt.
Das Südtiroler/italienische Modell wird heute europaweit als die flexiblere Lösung anerkannt. Es ermöglicht, sehr schnell auf gesellschaftliche Probleme (Pflege, Nahversorgung, Integration) zu reagieren. Und zwar mit Hilfe von Genossenschaften.
Die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Genossenschaftsmodell lassen sich in vier Kernbereichen zusammenfassen:
1. Ausrichtung: Mitgliederförderung vs. Gemeinwohl
• Deutschland (Das wirtschaftliche Modell): Im deutschen Genossenschaftsgesetz (GenG) steht formal die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder immer noch Vordergrund. Reine Gemeinwohl- oder Sozialgenossenschaften ohne direkten wirtschaftlichen Vorteil für die Mitglieder sind im klassischen deutschen Recht schwerer abzubilden und bilden die Ausnahme.
Allerdings verhalten sich die genossenschaftlichen Prüfungsverbände nicht unbedingt wie Partner sondern agieren wie marktorientierte Unternehmensberatungen. Klein- und Kleinstgenossenschaften gehören zu den C-Kunden
- Südtirol (Das mediterrane/hybride Modell): Hier trifft das deutsche Modell auf das italienische Prinzip der Gegenseitigkeit. Es wird stark zwischen „vorwiegender“ (Interessen der Mitglieder) und „nicht vorwiegender“ Gegenseitigkeit unterschieden. Zudem ist die Ergänzung staatlicher und sozialer Aufgaben (wie bei den Sozialgenossenschaften) gesetzlich tief verankert.
• Deutschland (das wirtschaftliche Modell): Im deutschen Genossenschaftsgesetz (GenG) steht die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder formal absolut im Vordergrund. Reine Gemeinwohl- oder Sozialgenossenschaften ohne direkten wirtschaftlichen Vorteil für die Mitglieder sind im klassischen deutschen Recht jedoch schwerer abzubilden und stellen die Ausnahme dar.
Allerdings verhalten sich die genossenschaftlichen Prüfungsverbände nicht unbedingt wie Partner, sondern eher wie marktorientierte Unternehmensberatungen. Klein- und Kleinstgenossenschaften gehören zu den C-Kunden.
• Südtirol (das mediterrane/hybride Modell): Hier trifft das deutsche Modell auf das italienische Prinzip der Gegenseitigkeit. Es wird stark zwischen „vorwiegender“ (Interessen der Mitglieder) und „nicht vorwiegender” Gegenseitigkeit unterschieden. Zudem ist die Ergänzung staatlicher und sozialer Aufgaben (wie bei den Sozialgenossenschaften) gesetzlich tief verankert.
2. Fokus der Revision (Genossenschaftliche Prüfung)
• Deutschland: Die Pflichtprüfung durch die Genossenschaftsverbände konzentriert sich primär auf die Finanz- und Bilanzkontrolle sowie die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Genossenschaft.
• Südtirol: Die Revision wird als echte „Förderprüfung“ verstanden. Neben der Bilanz wird gesetzlich streng geprüft, ob die Genossenschaft ihre demokratischen Prinzipien einhält und ob die tatsächliche Mitgliederförderung im Kerngeschäft gelebt wird.
3. Hürden bei der Neugründung
• Deutschland: Die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG) gilt als bürokratisch aufwendig und teuer. Für Kleinstinitiativen ist sie oft unattraktiv, da die Gründungsgutachten und die laufenden Prüfungskosten der Verbände ein hohes finanzielle Belastung darstellen können.
• Südtirol: Durch den italienischen Rechtsrahmen ist das System deutlich flexibler bei Neugründungen. Es gibt vereinfachte Formen, wodurch sich das Modell hervorragend für Start-ups, Bürgergenossenschaften oder lokale Energiegemeinschaften eignet.



