Wann kommt die VR-Bank Deutschland AG ?

Bullay, den 1.März 2021. Diese Ausarbeitung befasst sich mit der von den Genossenschaftsverbänden forcierten Fusionspolitik. Der Beitrag geht unter anderem der Frage nach : Sind Großgenossenschaften Willens und in der Lage die Genossenschaftsidee erlebbar zu machen?

Wer Gelegenheit nimmt, in der um die Mitte des 20. Jahrhunderts erschienenen Genossenschaftsliteratur zu stöbern, wird sich darüber wundern, dass bereits in den ausgehenden 1960er Jahren die Frage gestellt wurde, ob das Größenwachstum von Genossenschaften hin zur „Großgenossenschaft“ Anlass gibt, diese Gebilde „mit dem hieran üblicherweise geknüpften Entartungsgedanken zu bezeichnen.“(1) In einer zweiten Schrift wurde vermerkt: „Es gibt heute eine ganze Reihe von Genossenschaften, die weit über 10 000 Mitglieder zählen; der Konsumgenossenschaft ´Produktion´ in Hamburg gehören zur Zeit beispielsweise 220 000 Mitglieder an.“ (2)

Nebenbei sei erwähnt, dass die Größe eines Unternehmens anhand verschiedener Vergleichskriterien wie Umsatzhöhe, geografische Ausdehnung des Geschäftsgebietes, Zahl der Mitarbeiter oder Bilanzsumme gemessen werden kann, doch legen wir für die weitere Argumentation – wie oben geschehen – die Mitgliederzahl zugrunde. Die Genossenschaftsstatistik des Jahres 1970 zeigt eindeutig, dass das Phänomen einer „Großgenossenschaft“ lediglich in der konsumgenossenschaftlichen Sparte in Erscheinung trat.

Mitgliederzahlen der deutschen Genossenschaften 1970
GenossenschaftssparteAnzahl derGenossenschaftenGesamtzahl der Mitglieder    (in Mio.)Durchnittliche Mitgliederzahl
1  Kreditgenossenschaften        7.111        6,200             872
2  Ländliche Genossenschaften        8.754        1,879             214
3  Gewerbliche Genossenschaften        1.107           275             248 
4  Konsumgenossenschaften            138        2,105        15.254
5  Wohnungsgenossenschaften        1.394        1,461          1.048
Mitgliederzahlen der deutschen Genossenschaften 1970

Größere Gebilde neben der oben erwähnten Hamburger Konsumgenossenschaft „Produktion“ waren die Konsumgenossenschaften Dortmund-Kassel und Schleswig-Holstein, auf die größere Teile der Gesamtmitgliederzahl der Sparte entfielen. Lediglich drei Großgenossenschaften konnten also damals der „Stein des Anstoßes“ sein, auf die bezogen die Schlüsselfrage gestellt war, „ob diese großen genossenschaftlichen Gebilde noch ihrer eigentlichen genossenschaftlichen Förderungsaufgabe gerecht werden können.“ (3)

Der im genannten Schrifttum vorgenommene Faktencheck des Jahres 1970 unterscheidet sich kaum von jenem der Gegenwart:

1. Durch fusionsgetriebene Entstehung größerer Genossenschaften und Übergang von der Basisdemokratie (Generalversammlung) zur mittelbaren Demokratie (Vertreterversammlung) ist das genossenschaftstypische demokratische Prinzip der Selbstverwaltung nicht mehr wirksam.

2. Größere Genossenschaften tendieren zu einem Eigenleben. Nicht mehr die Mitglieder als Träger der Genossenschaft bestimmen ihre Aufgaben und Ziele für ihr Gemeinschaftsunternehmen, sondern die eigenverantwortlich handelnden haupt-beruflichen Führungskräfte.

3. Traditionell enge persönliche Kontakte und nachhaltige Bindungen der Mitglieder zu ihrer Genossenschaft gehen verloren, wenn dem Beispiel der Konkurrenz folgend ohne Not örtliche Filialen geschlossen werden.

4. Großgenossenschaften neigen zur Fokussierung ihres Managementhandelns aufMarktzuwendung unter Vernachlässigung der Mitgliederorientierung. Durch solche Anpassung an Verhaltensweisen der erwerbswirtschaftlichen Konkurrenz verblasst der Förderungsauftrag mehr und mehr – er wird zur bloßen Dekoration.

5. Zusammengenommen entfernen sich größere Genossenschaften zunehmend von nachhaltig bewährten genossenschaftlichen Werten und Prinzipien, die seit 170 Jahren die unverwechselbare genossenschaftliche Identität boten und Erfolg garantierten. Genossenschaften mutieren auf diese Weise zu Unternehmen wie beliebig andere. 

Das alles trifft in der heutigen Zeit nicht wie im Jahr 1970 allein auf die verschwindend kleine Zahl von Konsumgenossenschaften, sondern in weitaus stärkerem Maß auf Kreditgenossenschaften zu. Aktuell ist in dieser Sparte eine regional weitgreifende Konzentration von der Vorstandsebene ausdrücklich gewollt, sie wird von Verbandsseite forciert und nicht selten den Mitgliederversammlungen, die darüber zu befinden haben, aufgenötigt.

Fusionen lassen schier unaufhaltsam weitere genossenschaftliche Großbanken entstehen. Darauf weist die aktuelle Statistik des Jahres 2019 hin, also ein halbes Jahrhundert, nachdem die Konsumgenossenschaften das Thema Großgenossenschaften auslösten.

Mitgliederzahlen der deutschen Genossenschaften 2019
GenossenschaftssparteAnzahl derGenossenschaftenGesamtzahl der Mitglieder    (in Mio.)Durchnittliche Mitgliederzahl
1  Kreditgenossenschaften           857      18,545        21.639
2  Ländliche Genossenschaften        1.982           427             215
3  Gewerbliche Genossenschaften        2.974           863             290
4  Wohnungsgenossenschaften        1.944        2,924          1.504
Mitgliederzahlen der deutschen Genossenschaften 2019

Aus alledem kristallisiert sich als traurige Botschaft heraus: Es scheint die Zeit reif zu sein, nicht etwa für das ehrenwerte deutsche Genossenschaftswesen generell, sondern dezidiert für die Bankgenossenschaften das Sterbeglöckchen zu läuten. Die Genossenschaft als Rechts- und Unternehmungstyp wird unbeschadet davon weiterleben. Dafür spricht die große Zahl von Kooperativen, die ihrer Mitgliederorientierung treu geblieben sind, zudem die nicht geringe jährliche Anzahl innovativer Neugründungen. Doch viele Anzeichen deuten darauf hin, dass die heutigen Kreditgenossenschaften angesichts des von ihnen betriebenen Demokratieabbaus auch ohne Mitglieder auskommen würden. Das erlaubt das Genossenschaftsgesetz jedoch nicht.

Wagen wir eine Prognose. Der überzogene, nur durch Machtgelüste und Hang zur Gigantomanie erklärbare Fusionsdrang des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) und der Prüfungsverbände mag folgenden Fortgang nehmen: Zunächst wird nach dem kleinformatigen Vorbild ganze Regionen abdeckender Großbanken wie „Volksbank Raiffeisen Bayern Mitte eG“ oder „Volksbank Mittelhessen eG“ darauf hingearbeitet, dass für jedes Bundesland nur noch eine VR-Bank existiert, also eine „VR-Bank Bayern“ oder VR-Bank Hessen“ und so weiter. Nachdem die Erreichung dieses Zieles sowohl dem Verband als auch der BaFin nicht den größtmöglichen Einfluss beschert hat, wird den 16 Landesbanken nahegelegt, zur „VR-Bank Deutschland AG“ zu verschmelzen. Aus den verbliebenen Mitgliedern werden Aktionäre. Wobei nicht auszuschließen ist, dass dieses Bankmonster im Wettbewerb ebenso grandios scheitert wie der negative Musterfall „co op AG“. Dazu ist im Internet nachzulesen: 

Die co op AG mit Sitz in Frankfurt am Main war ein deutsches Handelsunternehmen. Es entstand Anfang der 1970er Jahre und bis in die 1980er Jahre gingen die meisten westdeutschen Konsumgenossenschaften in der co op AG auf. Der Konzern in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft hatte zuletzt ungefähr 50.000 Mitarbeiter und erwirtschaftete einen Umsatz von zwölf Milliarden Mark. Ende der 1980er Jahre wurde das Unternehmen infolge des co-op-Skandals, eines der größten Wirtschaftsskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte, zerschlagen.“

Am Ende würde die Erkenntnis stehen: Die deutsche Wirtschaft kommt gut und gern auch ohne Genossenschaftsbanken aus. Und die Mitglieder? Sie werden im Verlauf eines missliebigen Schauspiels ihre Geschäftsverbindung zu jener nichtgenossenschaftlichen Bank aufnehmen, die in nächster Nähe eine Filiale mit allen Annehmlichkeiten für ihre Kunden unterhält und davon auf absehbare Zeit auch nicht ablassen will. 

Mit schwarzem Humor hat ein solcher virtueller Ausblick nichts gemein. Wir stehen zu jedem Satz, laden aber gern Vertreter anderer Einschätzungen der Thematik zur Diskussion ein.

Weitere GenoNachrichten zum Themenkreis VR-Bank Deutschland AG

(C) igenos e.V. Bullay Digitaler Arbeitskreis Genossenschaft in der Wissenschaft 2021
Quellen:

1  Bernhard Menzel: Genossenschaftswesen, Stuttgart 1966.

2  Helmut Faust: Genossenschaftswesen, Stuttgart/Düsseldorf 1969.

3  Zu den Daten 1970 vgl. DG BANK Deutsche Genossenschaftsbank (Hrsg.): Genossenschaften 1950-1990.

4  Zu den Daten 2019 vgl. Michael Stappel: Die deutschen Genossenschaften 2020. S. 39. Die wenigen, in dieser Übersicht nicht gesondert ausgewiesenen Konsumgenossenschaften sind in dieser Quelle den gewerblichen Genossenschaften zugeordnet worden.

Großgenossenschaft
Jetzt Spenden! Das Spendenformular wird von betterplace.org bereit gestellt.
Es wurden keine Ergebnisse gefunden, die deinen Suchkriterien entsprechen.