Mehr Qualität für das genossenschaftliche Prüfungswesen

21.11.2018. Der Titel ist zweideutig. Es geht zum einen um die Prüfung des genossenschaftlichen Förderauftrags durch die  Genossenschaftsverbände. Hier haben laut igenos ,  der Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder, vor allem die Genossenschaftsbanken, die Energiegenossenschaften und ein Teil der Wohnungsgenossenschaften  einen erheblichen Erklärungsbedarf.
Zu anderen befasst sich dieser Beitrag auch mit der Qualitätsprüfung der Genossenschaftsverbände durch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Um die “Qualität” für das Prüfungswesen (Wirtschaftsprüfer und Prüfungsverbände) zu sichern, wurde vor ca. 14 Jahren die Wirtschaftspüferkammer (WPK) vom Gesetzgeber beauftragt, eine Qualitätsprüfung einzurichten. Damit sollte ein gleichmäßig hohes Niveau bei der Umsetzung der Prüfungsarbeit erreicht werden. Für Wirtschaftsprüfer bestehen diese Standards und werden regelmäßig fortgeschrieben. Für genossenschaftliche Prüfungsverbände gibt es auch nach 14 Jahren (!) immer noch keine solche Standards. Deshalb wird so getan, “als ob“ Prüfungsverbände einfach so etwas ähnliches wie WP-Kanzleien wären. Ein problematischer und gefährlicher Weg zugleich. Kurz gesagt, hat eine solche Sichtweise ggf. folgende Konsequenzen: