Piemonts Verfassung begünstigte erste Genossenschaften

Rom/Meran, 26. Februar 2021 (geno). „Wie in den meisten europäischen Ländern sind die ersten Genossenschaften auch in Italien in der Mitte des 19. Jahrhunderts enstanden.“ Das schreibt in einem aktuellen Aufsatz der italienische Wirtschaftspublizist, Betriebswirt und Genossenschaftsprotagonist Oscar Kiesswetter. Neuartige, auf kollektive Selbsthilfe basierende Organisationsformen habe es vor allem im Königreich Piemont gegeben. Dort gewährte die 1848 erlassene Albertinische Verfassung erstmals das Recht auf freie Vereinsbildung. Es waren in erster Linie Konsum- und Produktionsgenossenschaften. Seit dem Jahr 1854 agierte in Turin die „Associazione generale degli operai“ (Arbeitergeneralverein), um die Mitglieder mit Grundnahrungsmitteln zu versorgen.

Zwei Jahre später wurde in Altare die erste Produktionsgenossenschaft für die Verarbeitung von Kunstglas gegründet. Diese „Associazione artistico-vetraria di Altare“ diente nicht nur der Sicherung der Arbeitsplätze der Mitglieder, sondern war auch als erste kooperative Maßnahe zur Fortführung eines vom Aussterben bedrohten kunsthandwerklichen Berufs. Darauf weist der ausgewiesene Genossenschaftskenner Kiesswetter hin. ++ (hi/mgn/26.02.21 – 028)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Genossenschaftsgeschichte, Italien, Konsumgenossenschaft, Kunsthandwerk, Oscar Kiesswetter, Piemont, Produktionsgenossenschaft, Selbsthilfe
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