Hanf Verwendung

Werrahanf eG i.G. Amtsgericht Eschwege torpediert junge Genossenschaft

Allgemein

Wanfried/Eschwege, 11. Dezember 2020 (geno). Die junge, in Wanfried an der hessisch-thüringischen Grenze ansässige, Genossenschaft hatte mehrere Jahre auf ihre gerichtliche Eintragung ins Genossenschaftsregister warten müssen. Dennoch wurde die Eintragung aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht umgesetzt. Nunmehr zogen Vorstand und Aufsichtsrat die Reißleine. Sie hatten online zur Mitgliederversammlung geladen, welche die Rücknahme des Eintragungsantrags beschloss. Das geschah, obwohl die Kooperative einen außerordentlich erfolgreichen Entwicklungsweg beschritten hatte und zu keinem Zeitpunkt in eine destabilisierende Lage gekommen war. Die Zukunftsträchtigkeit des Rohstoffs Hanf illustrierte Aufsichtsratsvorsitzender Oliver Geheeb. „Das ist ein gigantischer Markt, der zur Bewältigung der Klimakrise beiträgt“. Die GenoNachrichten berichteten bereits mehrfach über die Werrahanf eG

Wie genoleaks erfahren hat, soll der zuständige genossenschaftliche Prüfungsverband, der „Verband der Regionen“ , für seine Beratungsleistung im Zusammenhang mit der Gründung mehr als 5.000 € in Rechnung gestellt haben. Darum sollte laut igenos die abgerechneten Beratungshonorare für den Gründungsprozess umgehend und freiwillig zurückerstatten. Der hohe administrative Aufwand, die Gründungskosten und die Zwangsmitgliedschaft, zeigen warum es so wenig Genossenschaften in Deutschland gibt.
Als Hintergrundinfo: In Deutschland ist jede Genossenschaft per Gesetz verpflichtet, sich einem Prüfungsverband anzuschließen.
Wie am Beispiel der Werrahanf deutlich wird, sorgt diese Monopolstellung nicht für eine angemessene Dienstleistungsmentalität.

Ob diese Zwangsmitgliedschaft, auch mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist, wird angezweifelt. Laut igenos, der Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder, wäre dies eine Aufgabe, mit der sich der Europäischen Gerichtshof zu befassen hat. Ein europaweit einheitliches Genossenschaftsgesetz ist längst überfällig.

In diesem Zusammenhang ist es auch an der Zeit, die Qualitätsprüfung für Genossenschaftsverbände zu überarbeiten. Diese Prüfung sollte, laut igenos, allein von Vertretern der Genossenschaftsmitglieder organisiert und kontrolliert werden. Das heißt, weniger Staatseinfluss und deutlich mehr Selbstorganisation. So, wird die Genossenschaftsidee weltweit erfolgreich umgesetzt. Die Genossenschaftsmitglieder sind schließlich die alleinigen Eigentümer ihrer Genossenschaft und immer direkt finanziell betroffen. Auch die nicht unerheblichen Verbandskosten allein von den Genossenschaftsmitgliedern finanziert. Die zuständige WP Kammer – als Kontrollinstanz der Genossenschaftsverbände – , verfügt nachweislich über keinerlei Kernkompetenz in Sachen genossenschaftliche Mitgliederförderung und Förderauftragsprüfung. Das gilt leider auch für die Aufsichtsbehörde BaFin.

++ (rg/mgn/11.12.20 – 163)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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