„Quo Vadis Volks- und Raiffeisenbanken – Eine notwendige Abrechnung mit der Fusionspraxis im Genossenschaftssektor“

Großhabersdorf, den 2.Februar 2026. Das Buch „Quo Vadis Volks- und Raiffeisenbanken“ von Georg Scheumann stellt eine der bislang fundiertesten und zugleich unbequemsten Analysen der aktuellen Fusionspraxis im genossenschaftlichen Bankensektor dar. Der Autor widmet sich einem Thema, das in der öffentlichen Diskussion häufig beschönigt wird: der systematischen Reduzierung selbstständiger Genossenschaftsbanken durch…
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Quo vadis  Volks- und Raiffeisenbanken:  Bevor Sie als Mitglied / Vertreter einer Fusion zustimmen,  lesen Sie bitte dieses kostenfreie E-book.

Bullay / Karlsruhe den 24.11.2025. Wer bei einer Fusion nur über „Synergien“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ spricht, aber nicht über die inneren Werte der Geschäftsanteile, Rücklagen und Alternativen, verfehlt den Geist der Genossenschaftsidee. Diese gravierenden Versäumnisse unterlaufen Vorständen und Aufsichtsräten jedoch fast regelmäßig. Ebenso regelmäßig lassen die genossenschaftlichen Prüfungsverbände solche Versäumnisse unbeanstandet.…
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Erfolgsstory Volks-und Raiffeisenbanken?

Berlin, Bullay den 1.Dezember 2025. Der drastische Rückgang der selbständigen Bankgenossenschaften ist eine Fortsetzungsgeschichte. Das Drehbuch liefert der BVR. Die Regieassistenz übernehmen die untergeordneten genossenschaftlichen Prüfungsverbände. Beleuchtung und  Ton werden teilweise von der BaFin beigesteuert.  Die Erfolgsserie läuft nun seit 40 Jahren unter dem Obertitel: „Es geht nicht anders – …
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Werden unsere Volks- und Raiffeisenbanken aus Berlin gesteuert

Berlin/Bullay den 28.November 2025. In ihrer Geschäftstätigkeit als Universalbank unterscheiden sich die Bankgenossenschaften nicht von den Sparkassen oder anderen Geschäftsbanken, die überwiegend in der Rechtsform der AG firmieren. Nein, unsere Volks- und Raiffeisenbanken firmieren überwiegend in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG). Es gibt jedoch auch noch einige Volks- und…
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Genossenschaftsbank-Fusionen sind kritisch zu begleiten

Nürnberg-Fürth, 17. November 2025 (geno) Ein kritischer Begleiter von Genossenschaftsbank-Fusionen ist kürzlich erschienen. Autor des nützlichen Ratgebers ist der langjährige fränkische Genossenschaftsexperte und Vorstand von igenos e.V., Georg Scheumann, der wichtige und grundlegende Hinweise gibt, damit bei der Fusion von Genossenschaftsbanken „alles mit rechten Dingen zugeht“. Bislang tut es das…
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Genobanken: Rechte der Mitglieder bei Fusionen

Großhabersdorf, den 21.10.2025. Wenn zwei oder drei Volks- oder Raiffeisenbanken fusionieren, dann erfolgt dies stets als Verschmelzung durch Aufnahme gemäß § 2 Nr. 1 UmwG. Dabei wird das gesamte Vermögen einer Genossenschaftsbank sowie deren Bankgeschäft in den Besitz einer anderen Genossenschaftsbank übertragen. Die Mitglieder der übertragenden Genossenschaftsbank werden im Verhältnis…
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Sind die Probleme bei den Volks- und Raiffeisenbanken hausgemacht?

Bullay/Bonn den 27.05.2025. Volks- und Raiffeisenbanken genießen Vertrauen bei Mitgliedern und Kunden. Voller Stolz verkündet diese Bankengruppe, dass die Sicherungseinrichtung des BVR während ihres über 80-jährigen Bestehens noch nie Einleger entschädigen musste und dies insbesondere darauf zurückzuführen sei, dass sie – dem Schutz der Einlagen quasi vorgeschaltet – eben den…
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Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet über BVR-Fusionspolitik

Bullay/München, den 14.06.2023/igenos. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit dem Nominalwertprinzip, dass auch bei der Fusion zwischen Genossenschaftsbanken Anwendung findet. Wie GenoLeaks (wir zitieren) zuletzt am 28.März 2023 berichtete, ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Spruchverfahren zum Umtauschverhältnis der Geschäftsguthaben bei Verschmelzungen von Genossenschaften untereinander anhängig. Am 10.11. 2022 erging dazu…
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Genossenschaften Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat

Fusion Genossenschaftsbanken – rechtliche Folgen für Vorstand und Aufsichtsrat

Volks- und Raiffeisenbanken firmieren, bis auf wenige Ausnahmen, in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG). Hauptamtlicher Geschäftsleiter einer solchen Genossenschaftsbank kann nach den Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und des Kreditwesengesetzes (KWG) nur werden, wer einerseits Mitglied der Genossenschaft ist und gleichzeitig deren Vorstand. Der gewählte Vorstand ist gegenüber den Mitgliedern…
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Geno-Banken Fusionen Missachtung der Informationspflicht

Bei einer Verschmelzung von zwei oder mehr Genossenschaftsbanken erfolgt stets die Übertragung des Bankgeschäftes und zusätzlich das gesamte, während des Bestehens der übertragenden Genossenschaft angesammelte Vermögen an die aufnehmende Genossenschaftsbank über. Die Mitglieder erhalten keinerlei Entschädigung, ihre Mitgliedschaft geht zusammen mit ihren Geschäftsguthaben auf die aufnehmende Genossenschaft über.  Gegen dieses…
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